Werke

Wörterbuch der Polizei

Cover des Wörterbuch der Polizei

Seit der ersten Auflage des „Wörterbuchs der Polizei“ (WdP) im Jahre 2001 vollzieht sich ein rasanter Wandel im Bereich von Sicherheit, der sich seit der 2. Auflage 2010 ungebremst weiter, zum Teil schneller und mit der technischen Entwicklung – Stichwort „Darknet“ – gerade für die Polizei auf neuen Tätigkeitsfeldern entwickelt: Der „11. September“ hat für die Polizei und andere Sicherheitsbehörden erhebliche Neuerungen vor allem in der Zunahme an Eingriffskompetenzen, die immer voraussetzungsloser werden sollen (Stichwort „drohende“ statt „konkrete“ Gefahr), gebracht, von denen einige auch vor dem Bundesverfassungsgericht im ersten Anlauf gescheitert sind (z.B. beim Luftsicherheitsgesetz oder beim BKA-Gesetz). Anlässe waren und sind vor allem die erfolgten Terroranschläge u.a. in Berlin und die Aufdeckung weiterer Anschlagsvorbereitungen – zuletzt in Köln mit dem Giftstoff „Rizin“, ein biologischer Kampfstoff nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz. Hinzu traten die schweren Straftaten der rechtsextremistischen Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU), deren Aufklärung in Untersuchungsausschüssen ein unfassbares Versagen der Sicherheitsbehörden offenbarten. Anfangs waren es sog. „Anti-Terror-Pakete“, die nicht nur gesetzliche Bestimmungen änderten, sondern immer mehr umfängliche Datenbanken entstehen ließen, zu denen eine immer größer werdende Zahl an Personen Zugriff erhielten. Ferner wurden auch immer mehr „Gemeinsame Zentren“ der Sicherheitsbehörden geschaffen, in denen nicht nur die Polizeien, sondern auch die Verfassungsschutzbehörden und Nachrichtendienste integriert wurden. Dadurch wurde und wird das grundgesetzliche Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten immer weiter untergraben – erfolglos, wie etwa der NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestags ergab.

Die Entwicklung der Smartphones und der Ausbau des Internets insbesondere durch die sog. „Sozialen Netzwerke“, die sich schnell zum Hort nicht nur für Hasskriminalität, Fake News und Cybercrime (z.B. Drogenkrminalität, Kinderpornographie), sondern auch als neue Spionage- und Erpressungsplattformen für Wirtschaftskriminalität entwickelten, bilden inzwischen ein neues, erhebliches Aufgabenfeld für die Polizei und andere Sicherheitsbehörden. Mit Gesetzen wie dem „Gesetz gegen Hasskriminalität im Netz“ wird nun versucht, den Betreibern solcher Netzwerke Verantwortung zu übertragen. Der Erfolg muss sich aber erst noch erweisen. Dass diese Netzwerke außerdem die Demokratien in Form der Ermöglichung von Wahlbeeinflussungen bedrohen und für ein Erstarken des Rechtspopulismus in allen westlichen Demokratien mitgesorgt hat, stellt die Regierenden derzeit ebenso vor ein erhebliches Problem wie die sog. „Flüchtlingskrise“.

Ein weiteres Feld ist die – anfangs ungeahnte – Sammelleidenschaft riesiger Datenmengen durch die Betreiber dieser Netzwerke, die erst die Manipulation großer Bevölkerungsteile möglich macht und zur Verabschiedung der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (EU) sowie der gründlichen Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes führte. Diese Entwicklungen beeinflussen inzwischen die gesamte Rechtsordnung, die dadurch enorm erweitert wurde. Insbesondere die polizeirelevanten Gesetze für Gefahrenabwehr und Strafverfolgung wurden und werden immer noch umfänglich novelliert. Zugleich lässt sich eine Forcierung der Kontroversen um neue Sicherheitskonzepte beobachten wie „erweiterter Sicherheitsbegriff“, „Vernetzung“ oder „neue Sicherheitsarchitektur“. Die Europäisierung und Internationalisierung von „Innerer Sicherheit“ schreitet weiter voran.

All das erforderte eine grundlegende Überarbeitung der 2010 erschienenen 2. Auflage. Für die wenigen aus persönlichen Gründen ausgeschiedenen Mitwirkenden am WdP konnten in ihrem jeweiligen Fachgebiet ausgewiesene Autorinnen und Autoren gewonnen werden (s. Bearbeiterverzeichnis). Anregungen und Kritik aus den zahlreichen Rezensionen wurden berücksichtigt – das allgemein positiv aufgenommene Grundkonzept eines fächerübergreifenden und -verzahnenden Nachschlagewerks der Polizeiwissenschaften im weiten Sinne wurde beibehalten. Auch in dieser Neuauflage sind daher Rechts-, Polizei-, Kriminal- und Gesellschaftswissenschaften sowie Rechtsmedizin und Polizei- und Feuerwehrtechnik thematisch integriert. Der islamistische Terrorismus, dessen Anschläge inzwischen auch Europa erreicht, hat die Ausführungen zum politisch-religiösen Ausländerextremismus weiterhin im WdP auf eine breite thematische Basis gestellt. Die Anzahl und Bearbeitungstiefe der Stichworte der Vorauflagen wurden noch einmal gesteigert.

Den sechs Autorinnen und Autoren der Vorauflage, denen aus unterschiedlichen Gründen eine weitere Mitwirkung am WdP nicht mehr möglich war, danke ich für die geleistete Arbeit, welche die Basis auch für diese Neuauflage bildet.

Allen Autorinnen und Autoren danke ich für ihre engagierte Mitwirkung; darüber hinaus danke ich herzlich meinem Kollegen und Freund Martin Kastner, der sich, als der Verlag mich drängte, eine Neuauflage in Angriff zu nehmen, sofort wieder zur besonderen Mitwirkung bereit erklärt hat. Des Weiteren gilt meiner Ehefrau und Mitautorin Rosalie Möllers, die mich bei der Schlussbearbeitung des Gesamtwerks enorm unterstützt hat, ein ganz besonderer Dank. Schließlich danke ich für die – gewohnt – vorbildliche Zusammenarbeit mit dem Lektorat des Verlags, namentlich Herrn Dr. Wolfgang Czerny. Als Autor und Herausgeber von knapp 80 Büchern in vielen Verlagen möchte ich ferner dem C. H. Beck Verlag für seinen – aus meiner Sicht – zuvorkommenden Umgang mit seinen Autorinnen und Autoren danken, der meines Erachtens Vorbildcharakter hat.

Ein wissenschaftliches Werk lebt von der konstruktiven Kritik seiner Leserinnen und Leser. Vorschläge zur sachlichen Korrektur, zur Erweiterung der Stichwortliste oder auch sonstige Anregungen sind über das Kontaktformular der Website des Verlags oder per Mail kundenservice@beck.de (im Betreff bitte „Juristisches Lektorat Dr. Müller“ angeben) an mich zu richten.

Bearbeiterverzeichnis

Professor Dr. Anke Borsdorff [AB]; Hochschule des Bundes, Fachbereich Bundespolizei, Lübeck; (Luftsicherheitsrecht; Polizeirecht)

Professor Dr. Carsten Dams [CD]; Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW, Abteilung Duisburg; (Polizeigeschichte)

Professor Dr. Stefanie Eifler [SE]; Inhaberin des Lehrstuhls für Soziologie und empirische Sozialforschung der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt; (Kriminologie)

Dr. Martin Erdmann [ME]; Facharzt für Allgemeinmedizin; Inhaber der Praxis für Allgemeinmedizin, Akkupunktur, Naturheilkunde, Suchtmedizin und ganzheitliche Schmerz- und Arthrosetherapie in Kassel; (Rechtsmedizin)

Professor Dr. Dr. Karsten Fehn [KF]; Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Medizinrecht, Köln; Rechtsanwalt beim ICC, Den Haag; Professor für Strafrecht und öffentliches Recht am Institut für Rettungsingenieurwesen und Gefahrenabwehr der Technischen Hochschule Köln; Lehrbeauftragter an der Fakultät für Gesundheit der Universität Witten/Herdecke; (Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Gefahrgut- und Gefahrstoffrecht; Umweltrecht, Umweltstrafrecht)

Professor Dr. Bernhard Frevel [BF]; Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW, Münster und Privatdozent am Institut für Politikwissenschaft der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster; (Soziologie der Sicherheit; Security Governance)

Professor Dr. Sven Bernhard Gareis [SG]; Abteilung Politische Angelegenheiten und Sicherheitspolitik beim Internationalen Stab der NATO Brüssel, Professor an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster; (Bundeswehr; Völkerrechtliche Internationale Organisationen und Übereinkommen)

Professor Dr. Christoph Gusy [CG]; Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Staatslehre und Verfassungsgeschichte an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bielefeld; (Versammlungsrecht)

Professor JUDr. Daniela A. Heid, Ph.D. [DH]; Hochschule des Bundes, Zentralbereich und Abteilung „Master of Public Administration“, Brühl/Rheinland; Gastprofessorin im Masterstudiengang MBA an der Universität des Saarlandes, Saarbrücken; langjährige short-term expert in EU-Twinning Projekten; (Recht des öffentlichen Dienstes; Verkehrsrecht; Internationale Polizeiabkommen)

Professor Dr. Bernd Heinrich [BeH]; Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Urheberrecht an der Eberhard Karls Universität Tübingen; (Waffenrecht)

Professor Dr. Holger Hoffmann [HH]; Professor im Lehrgebiet Rechtswissenschaft, insb. Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre am Fachbereich Sozialwesen der Fachhochschule Bielefeld; (Aufenthaltsrecht und Ausweisrecht)

Professor Dr. Erhard Huzel [EH]; Fachkoordinator des Studienbereichs Rechtswissenschaften und Professor an der Hochschule des Bundes, Fachbereich Bundespolizei, Lübeck; Bürgermeister der Gemeinde Lüdersdorf/MV; (Asyl[verfahrens]recht; Betäubungsmittelrecht; Ordnungswidrigkeitenrecht; Privatrecht; Recht des gerichtlichen Verfahrens [ohne StPO])

Regierungsdirektor Martin Kastner [MK]; Hochschule des Bundes, Fachbereich Bundespolizei, Lübeck; (Allgemeine Rechtslehre, Rechtsmethodik; Verwaltungsrecht AT; Strafprozessrecht, Strafrecht; US-amerikanische Polizei- und Rechtsbegriffe; Zwangsrecht)

Professor Dr. Wilhelm Knelangen [WK]; Politikwissenschaftler und Apl. Professor am Institut für Sozialwissenschaften der Christian-Albrechts-Universität Kiel; (Politisches System der Europäischen Union)

Professor i.R. Dr. Martin Kutscha [MaK]; Bis 2014 im Fachgebiet Staats- und Verwaltungsrecht der Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin; häufiger Sachverständiger für den Deutschen Bundestag und die Länderparlamente; (Datenschutz[recht])

Kriminaldirektorin i.R. Michaela Mohr [MiM]; Dipl. Verwaltungswirtin; Mitglied im Senat der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen und bis 2017 hauptamtliche Dozentin im Fachbereich PVD, Köln; (Kriminalistik und Kriminaltechnik)

Professor Dr. Martin H. W. Möllers [MM]; Hochschule des Bundes, Fachbereich Bundespolizei, Lübeck; (Didaktik, Sozialpädagogik; Grund- und Menschenrechte; Staatsorganisationsrecht; Rechts- und Verfassungsgeschichte; sonstige polizeirelevante Stichworte)

Rosalie Möllers, M.A. [RM]; Politik- und Erziehungswissenschaftlerin; Dozentin und Autorin, Heringsdorf in Holstein; (Drogen und andere Suchtstoffe; Internationale Polizeiabkommen; Kartelle; Sprachwissenschaft)

Chemieoberrat Dr. Stephan R. Motsch [SRM]; Fachbereichsleiter beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Saarbrücken; (Polizei- und Sicherheitstechnik)

Oberregierungsrat Volker Müller [VM]; Dipl.-Finanzwirt; Ständiger Vertreter des Vorstehers des Hauptzollamts Aachen; (Finanzwesen; Steuer- und Zollverwaltung; Wirtschafts[straf]recht)

Professor Dr. Waltraud Müller-Franke [WMF]; Professorin in der Fakultät Sozialwissenschaften und Studiendekanin der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg, Villingen-Schwenningen; (Sozialwissenschaften; Forschungsmethoden)

Professor Dr. Jochen Oltmer [JO]; Studiendekan des Fachbereichs Kultur- und Sozialwissenschaften, Apl. Professor am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien der Universität Osnabrück; (Entwicklungspolitik und Migration)

Professor Dr. Robert Chr. van Ooyen [RvO]; RD, Hochschule des Bundes, FB Bundespolizei, Lübeck, Redakteur von „Recht und Politik“, Berlin und Honorarprofessor für Politikwissenschaft an der TU Dresden; (Politisches System; Völkerrecht; Sicherheitspolitik; Menschenrechte)

Professor Dr. Armin Pfahl-Traughber [APT]; Politikwissenschaftler und Soziologe, hauptamtlich Lehrender an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl und Herausgeber des „Jahrbuch für Extremismus- und Terrorismusforschung“; (Politischer Links- und Rechtsextremismus; Verfassungsschutz)

Professor Dr. Hans-Thomas Spohrer [TS]; Fachkoordinator des Studienbereichs Staats- und Gesellschaftswissenschaften und Professor an der Hochschule des Bundes im Fachbereich Bundespolizei, Lübeck; (Psychologie und Sexualwissenschaft)

Professor Dr. Christian Tams, LL.M. [CT]; Inhaber des Lehrstuhls für Internationales Recht an der University of Glasgow, The School of Law, Glasgow; (See[völker]recht)

Dr. Khadija Katja Wöhler-Khalfallah [KWK]; Politik- und Islamwissenschaftlerin, unabhängige Dozentin und Autorin, Wetter/Ruhr; (Politisch-religiöser Ausländerextremismus)

Jahrbuch Öffentliche Sicherheit

Cover des Wörterbuch der Polizei

Editorial: 20 Jahre Jahrbuch Öffentliche Sicherheit (JBÖS)

Öffentliche Sicherheit hat Konjunktur

Der neue Band 2020/21 setzt sich direkt mit den schärfsten Grundrechtseinschränkungen in der Geschichte der Bundesrepublik durch den Pandemie-Notstand auseinander (vgl. den Schwerpunkt „ ,Ausnahmezustand‘ “ im JBÖS 2020/21). Als wir vor rund zwanzig Jahren, kurz nach dem „11. September“, ein „Jahrbuch“ für „Öffentliche Sicherheit“ beschlossen, war uns zwar klar, dass „Sicherheit“ Konjunktur haben wird, aber in diesem Ausmaß ahnten wir das natürlich nicht – von „Corona“ ganz zu schweigen. Inzwischen ist das Thema „Sicherheit“ regelrecht „explodiert“, sodass auch in den großen sozial- und rechtswissenschaftlichen Fachverlagen eigene Reihen und z. T. neue Zeitschriften entstanden sind. Da das JBÖS hier „früh“ unterwegs war, hat es sich rasch ganz ordentlich etablieren können und wurde bald auch über den Sicherheitsdiskurs i. e. S. hinaus als „wichtiges politik- und rechtswissenschaftliches Forum zur Erörterung demokratiepolitischer und sicherheitsrelevanter Fragen“ angesehen (So die ZPol 2009 zum JBÖS 2008/09). So lag es schließlich nahe, den Leserkreis noch breiter aufzustellen und seit 2016/17 über unseren Hausverlag für Polizeiwissenschaft hinaus das JBÖS in Kooperation mit dem Nomos-Verlag zu publizieren.

Paradigmenwechsel zur Neuen Sicherheit

Nun ist das JBÖS nicht bloß als Reflex auf die damaligen Terroranschläge und die „neue“ asymmetrische „Kriegsführung“ entstanden. Der Paradigmenwechsel zur „Neuen Sicherheit“ (vgl. den Schwerpunkt „Theorie der Sicherheit und Methodik der Analyse“ im JBÖS 2004/05 sowie JBÖS-Sonderband 6: Neue Sicherheit, 3 Bde., 2. Aufl., Frankfurt am Main 2012) hatte sich längst angekündigt und stellenweise schon vollzogen. Das neue NATO-Konzept von 1999 mit seinem „erweiterten Sicherheitsbegriff“ war hiervon ebenso Ausdruck wie die große „Out-of-Area-Entscheidung“ des Bundesverfassungsgerichts von 1994 oder die Euphorie um eine „Neue Weltordnung“ nach Ende des Ost-West-Konflikts und ihr auf dem Fuße folgendes erstes Desaster: die gescheiterte „humanitäre Intervention“ der USA in Somalia gleich zu Beginn der 1990er Jahre. Die Vereinten Nationen entdeckten nun die Polizeikomponente mit der Erweiterung des „Peacekeeping“ zum „Policekeeping“ und seitdem gibt es die Beteiligung Deutschlands an internationalen Polizeieinsätzen (vgl. den Schwerpunkt „Auslandseinsätze“ im JBÖS 2010/11). Umgekehrt erodiert die klassische Trennung zwischen innerer und äußerer Sicherheit auch nach „innen“: vom Einsatz der Bundeswehr bei besonderen Terrorlagen, den das Bundesverfassungsgericht schließlich in der Plenarentscheidung „Luftsicherheit“ freigab (vgl. den Schwerpunkt „Luftsicherheit kontrovers“ im JBÖS 2012/13), bis hin zur Zusammenarbeit der sicherheitsrelevanten Behörden in den „Zentren“ (vgl. den Schwerpunkt „Zukunft der deutschen Sicherheitsarchitektur“ im JBÖS 2018/19).

Dauerthema (Rechts-)Extremismus und (wehrhafte) Demokratie

Neben dem islamistischen Extremismus witterte innenpolitisch schon im Schatten der deutschen Einheit der Rechtsextremismus vor allem in den östlichen Bundesländern mit „neuer“ Penetranz Morgenluft. Die Analyse des politischen Radikalismus / Extremismus ist von Anfang an eine wichtige und eigenständige Rubrik des JBÖS gewesen – sei es „links“, „rechts“ oder sei es „islamistisch“, wenngleich der Rechtsextremismus und der „Islamismus“ im Laufe der Zeit immer stärker berücksichtigt wurden. Das spiegelt bis heute einfach die Realität wider. Schon im ersten JBÖS war über das gescheiterte NPD I-Verbotsverfahren und auch danach regelmäßig über den Schutz der Demokratie (vgl. den Schwerpunkt „Wehrhafte Demokratie“ im JBÖS 2008/09 sowie „Demokratieschutz“ im JBÖS 2016/17) bis hin zur aktuellen Debatte um die Verfassungsfeindlichkeit rechtpopulistischer Parteien (vgl. den Schwerpunkt „Verfassungsfeindlichkeit der AfD?“ im JBÖS 2018/19) zu berichten. Der Rechtsextremismus ist Dauerthema geblieben, erlebte einen traurigen Höhepunkt mit dem „NSU“ (vgl. Schwerpunkt „Rechtsterrorismus“ im JBÖS 2012/13 sowie „NSU und Reform der Sicherheitsarchitektur“ im JBÖS 2014/15) und ist aktuell Thema bei der Polizei selbst bzw. weiteren Sicherheitsbehörden (vgl. den Schwerpunkt „10 Jahre nach dem NSU“ sowie den einführenden Essay im JBÖS 2020/21).

Privatisierung von Sicherheit

Schon in den 1990er Jahren verstärkten sich zwei „großpolitische“ Trends: „Privatisierung“ und „Europäisierung“; beides hatte erhebliche Rückwirkungen auf den Bereich „Innere Sicherheit“. „Grenzen der Privatisierung“, „Community Policing“ und „Privatisierung im Strafvollzug“ sind einige der Themen, mit denen sich im weiteren Verlauf die Beiträge im JBÖS hinsichtlich der Schnittstelle von öffentlicher und privater Sicherheit auseinandersetzten. Während die „neo-liberale“ Privatisierungsdiskussion in den letzten Jahren eher abflaute, hat sich das Thema „Europäisierung“ seit „Maastricht“ und dann „Lissabon“ weiter intensiviert.

Motor der Europäisierung und „Dialektik“ bei der Zuwanderung

Mit Blick auf die EU wird bisweilen von der Sicherheit sogar als dem eigentlichen neuen Motor der europäischen Integration gesprochen. Im JBÖS führte das nicht nur zur regelmäßigen Thematisierung von „Schengen“, „Europol“, „Frontex“, „EU-Haftbefehl“ etc. in einer eigenen Rubrik. Die Forcierung dieser Entwicklung war auch dafür ausschlaggebend, überhaupt eine Sonderbandreihe des JBÖS mit ausgewählten Schwerpunkten aufzulegen, die sogleich mit diesem Thema eröffnete (vgl. JBÖS-Sonderband 1: Europäisierung und Internationalisierung der Polizei, 3 Bde, 3. Aufl., Frankfurt a.M. 2011/2012). Zugleich zeigt die Entwicklung der EU eine eigentümliche Dialektik von „Vertiefung“ und „De-Europäisierung“; das nicht nur in puncto „Brexit“: In der sog. „Flüchtlingskrise“ fuhr das „Dublin-System“ gegen die Wand. Ein europäisch-menschenrechtlicher Grenzschutz, flankiert durch ein EU-Flüchtlings- und Migrationsregime mit eigenen Behörden und Hoheitsrechten fehlt nach wie vor, obwohl seine Dringlichkeit 2015 kaum dramatischer vor Augen stehen konnte. Auch bei der „Europäisierung/Internationalisierung“ des öffentlichen Dienstes gibt es ein Spannungsverhältnis, nämlich zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Jedenfalls besteht bei deutschen Sicherheitsbehörden – wie schon zuvor in puncto „Frauen“ – hier ein nicht unerheblicher Modernisierungsrückstand. Denn „Europäisierung“ bedeutet ja nicht nur nach „außen“ betrachtet Kooperation zwischen den Staaten und Übertragung von Hoheitsrechten auf supranationale EU-Institutionen. Das Thema „Migration“ bildete daher gleich zweimal einen eigenen Schwerpunkt im JBÖS (vgl. den Schwerpunkt „Migration und Integration“ im JBÖS 2010/11 und „Flüchtlingskrise“ im JBÖS 2016/17 sowie den JBÖS-Sonderband 5: Migration, Integration und europäische Grenzpolitik, Frankfurt a.M. 2011).

Ständige Ausweitung von (Polizei-)Befugnissen

Die zahlreichen „Sicherheitspakete“ der beiden letzten Jahrzehnte, die noch unter der rot-grünen Bundesregierung als „Ottokataloge“ begannen (benannt nach dem damaligen Bundesinnenminister Otto Schily [SPD]), haben zweierlei gezeigt: erstens, dass sich dieser Wandel in der deutschen Innenpolitik nahezu unabhängig von der politischen „Farbenlehre“ vollzieht, und zweitens, dass er in Richtung „mehr“ Sicherheit geht. Damit sind – schon lange vor „Corona“ – erhebliche Einschränkungen der Menschen- und Bürgerrechte verbunden und seit einigen Jahren vergeht kaum Zeit, ohne dass das Bundesverfassungsgericht hier nicht wieder eine neue Grundsatzentscheidung gefällt hat. Ob „Rasterfahndung“, „Luftsicherheit“, „Computergrundrecht“ und „Sicherungsverwahrung“ oder ob „Vorratsdatenspeicherung“ und „neue Polizeigesetze“ (vgl. den Schwerpunkt „Neue Polizeigesetze und Ausweitung der Befugnisse“ im JBÖS 2018/19 sowie „(Muster-)Polizeigesetz und Polizeirecht“ im JBÖS 2020/21) – das seitens der Politikwissenschaft lange Jahre kaum wahrgenommene Politikfeld „Innere Sicherheit“ erlebte einen regelrechten Forschungsboom und das unter Staats- und Verfassungsrechtlern über Jahre als „langweilig“ verschriene Polizeirecht gilt inzwischen als „aufregend“.

Sicherheit und Menschenrechte

Als Herausgeber des JBÖS, vor allem aber auch als Dozenten an einer Polizeihochschule für die politik- und rechtswissenschaftlich geprägten Studienfächer der „Staats- und Gesellschaftswissenschaften“ hätten wir dabei jedoch ganz gerne auf die eine oder andere Aufregung verzichtet: Regelrecht erschrocken waren wir, als das gerade für eine rechtsstaatliche und demokratische Polizei so zentrale Tabu der Folter in der politischen und sogar rechtswissenschaftlichen Diskussion im „neuen“ Carl Schmittschen „Guantanamo-Freund-Feind-Recht“ um „lebensrettende Aussageerzwingung“, „Ausnahmezustand“ und „Bürgeropfer“ drohte, enttabuisiert zu werden. Zu Recht hatte Verfassungsrichter Udo Di Fabio in seiner Rede in der Bundesakademie für Sicherheitspolitik vom 6. November 2007 ausdrücklich davor gewarnt. Manch einem Außenstehenden, der hier gerne meint, mal „nur“ einen akademischen Streit führen zu können, ist vielleicht gar nicht bewusst, welche Rückwirkungen solche Diskussionen gerade auf Polizei (und Militär) haben können: Im Zuge dieser „Debatten“ wurden wir direkt von Studierenden angefragt, ob man aus „praktischer Sicht“ hierzu nicht mal eine Diplomarbeit machen, also – polemisch formuliert – die Wiedereinführung der „Daumenschraube“ schon mal rasch nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit „durchprüfen“ könnte. Eine schwerpunktmäßige Auseinandersetzung mit der Gefährdung von Menschenrechten war daher schnell überfällig und erfolgte schon im zweiten Band des JBÖS (vgl. den Schwerpunkt „Menschenwürde und Sicherheit“ im JBÖS 2004/05 sowie den JBÖS-Sonderband 14: Menschenrechte und Sicherheit, 2. Aufl., Frankfurt a.M. 2018).

Kritische Polizeiwissenschaft(en)

Die Initiierung des Jahrbuchs ist mit der Absicht verbunden gewesen, die Debatte um „Öffentliche Sicherheit“ zu forcieren, auch mit Blick auf Ausbildungsgänge, in denen Wissenschaften und „Theorie“ einen nicht gerade leichten Stand haben (vgl. den Schwerpunkt „Polizeiwissenschaft“ schon im ersten JBÖS 2002/03 sowie den JBÖS-Sonderband 7: Polizeiwissenschaft, 5 Bde., Frankfurt a.M. 2011 ff.). Denn trotz der (verspäteten) Einführung des Hochschulstudiums gilt für die Ausbildung bei der Polizei z.T. immer noch das geflügelte Wort, dass hier Polizisten (und endlich, wie auch im JBÖS thematisiert: Polizistinnen) von Polizisten lernen, was Polizisten von Polizisten gelernt haben – oder eben von „praxisfallbezogenen“ Jurist*innen. Daher sollte das JBÖS auch eine neue „Polizeiwissenschaft“ voranbringen – so schon der allererste Themenschwerpunkt im JBÖS 2002/03 – und Baustein eines zu errichtenden Netzwerks der „Forschung Innere Sicherheit“ sein. Um die Forschungsleistung steht es, wie eingangs festgestellt, inzwischen gut, auch wenn noch über „Polizeiwissenschaft“ gestritten wird und die institutionellen Forschungsbedingungen gerade an den Polizeihochschulen immer noch überwiegend katastrophal sind. Der Befund sozialwissenschaftlicher Fächer (i. w. S.) aber bleibt im Studium ambivalent: Die juristische Fallarbeit dominiert nach wie vor – und die „Einsatzlehre“, die zwar wichtiges Handwerkszeug ist, kaum aber mit Riesendeputaten in die Hochschulausbildung, sondern eben in die Praxis gehört. Die Polizeigeschichte hat zwar curricular mit Jahren Verspätung eine Aufwertung erfahren, ist aber im Studium meist randständig. In manchen Fächern ist es zudem nie gelungen, richtig Fuß zu fassen. So wird z. B. das Fach „Berufsethik“ an manchen Polizeihochschulen immer noch von Polizeipfarrern gelehrt, obwohl man hierfür professionelle – und konfessionell neutrale – Philosoph*innen benötigte. Ebenso fehlt zumeist eine Anbindung des Fachs Kriminologie an die Soziologie. Durch die „Bachelorisierung“ schließlich ist die Tendenz eines „Rollbacks“ weiter gestiegen, die Ausbildung wieder in Richtung „Paukschule“ und „Beamtenprägeanstalt“ zu bewegen.

Vielen Dank Professor Clemens Lorei – und allen Autorinnen und Autoren!

Unser seinerzeitiger Plan, das JBÖS zu machen, traf auf den kurz zuvor gegründeten, wissenschaftlich ambitionierten „Verlag für Polizeiwissenschaft“, der das Vorhaben bereitwillig aufgriff – und dessen Ausrichtung und Repertoire das „hausbackene“ Programm anderer Polizeiverlage um Längen hinter sich gelassen hat. 20 Jahre JBÖS ist schließlich auch ein Anlass, sich erneut bei unserem Verleger Clemens Lorei für die vertrauensvolle und zuvorkommende Zusammenarbeit zu bedanken – und natürlich bei den inzwischen zahlreichen Autorinnen und Autoren, die insgesamt rund 500 Aufsätze beigetragen haben: Sie stehen im Autorenverzeichnis https://www.jbös.de/autoren.

Das JBÖS wird auch weiterhin nur alle zwei Jahre erscheinen. Das hat einerseits den Vorteil, Entwicklungen schon in der mittelfristigen Bedeutung jenseits ihrer Medienaktualität klarer erfassen zu können. Zugleich ist es dem Umstand geschuldet, dass wir bisher jede Ausgabe ohne Hilfskräfte oder sonstige Entlastung neben dem üblichen Lehrbetrieb komplett selber machen (mussten); hierin spiegeln sich also auch – entgegen öffentlicher „Sonntagsreden“ zu Bildung, Wissenschaft und Forschung – einfach die realen Forschungsbedingungen an Polizeihochschulen wider.

Und: „... das Letzte“

Das ist auch einer der Gründe, warum die „Lübecker Expertengespräche“ zuletzt im JBÖS 2016/17 erscheinen konnten (vgl. „’... das Letzte’: 20. Lübecker Expertengespräch zu Staat und Sicherheit in Theorie und Praxis“ im JBÖS 2016/17 sowie gesammelt als 4. Aufl., Frankfurt a.M. 2017). Der wahre Grund aber hierfür ist, dass Publius d’Allemagne zwischenzeitlich das Land verlassen hatte, um bei den Trump-Anhängern mitzumischen – und weil ihm Haft wegen „Verpöbelung des Volkes“ drohte. Auch sein treuer Kumpan Glaukon Rien zu Pupendorff sitzt schon seit fast einem Jahr, allerdings nur im Lockdown des „coronaverseuchten“ Berlins fest. Er soll jedoch den illegalen Reise-Durchbruch in ein subversives Hotel am Timmerdorfer Beach geschafft haben und auch Publius längst wieder auf dem Rückweg in die deutsche Heimat sein (O-Ton: „die Amis waren mir zu lasch, diese ‚ästhetischen Schlaraffen, ... Fruchtabtreiber, Leichenverbrenner und Pazifisten’“ [Carl Schmitt: Glossarium. Aufzeichnungen der Jahre 1947-1951, Berlin 1991, S. 165]). Gerüchten zufolge wird es bald ein neues „Lübecker Expertengespräch“ geben – natürlich ohne Masken und Sicherheitsabstände.

Robert Chr. van Ooyen / Martin H. W. Möllers, im November-Lockdown 2020

Studienbücher für die Polizei

Cover des Wörterbuch der Polizei

Die von mir herausgegebene "Blaue Reihe im Verlag für Polizeiwissenschaft: Studienbücher für die Polizei" wendet sich an Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte, die sich in der Aus- und Fortbildung befinden. Es handelt sich um Lehrbücher, die auf die polizeiliche Praxis ausgerichtet sind und entsprechende Problemlagen behandelt.

Didaktik für die Polizei

Didaktik hat bei der Polizei einen hohen Stellenwert – nicht nur, weil Aus- und Fortbildung eine bedeutende Rolle spielen. Vielmehr gibt es tagtäglich in der Praxis Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die über Rechts- und Sicherheitslagen sowie neue Einsatz- und Führungsmittel auf dem Laufenden gehalten werden müssen.

Das Buch will spezielle Hilfestellung geben, Unterricht zu gestalten, Prüfungen abzunehmen und allgemein Lernerfolge in polizeilichen Lehrprozessen zu erzielen. Im Mittelpunkt stehen daher: Biologische Lernvoraussetzungen, Veranschaulichung von Lehrstoffen, optimale Unterrichtsmethoden, Planung und Durchführung von schriftlichen und mündlichen Prüfungen sowie Lehrproben einschließlich deren Bewertungen. Es enthält Beispiele für durchgeplanten Unterricht sowie Muster- und Übungsklausuren mit Lösungsvorschlägen. Darüber hinaus werden die notwendigen Grundlagen der Forschungsmethode der Experteninterviews, die oft in wissenschaftlichen Abschlussarbeiten (Bachelor-, Master- oder Diplomarbeit) eingesetzt werden, als neues Kapitel aufgenommen.

Zur Optimierung des Lernprozesses gibt es einen umfänglichen Apparat mit Literaturverzeichnis, Glossar und Stichwortregister. Neue, in den modularisierten Studiengängen an Polizeihochschulen eingeführte Prüfungsformate wie Thesenpapier, Referat, Diplomarbeitspräsentation und Multiple-Choice-Prüfungen werden im Buch ebenfalls berücksichtigt.

Grundrechte bei der Polizei

Maßnahmen, welche die Polizei ergreift, tangieren oft hochrangige Rechtsgüter, wie das Recht auf Leben, auf körperliche Unversehrtheit, die Freiheit der Person oder die Unverletzlichkeit der Wohnung.

Dieses Grundrechtslehrbuch zielt nicht auf angehende Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler, sondern ist speziell für Anwärterinnen und Anwärter der Laufbahngruppen 2.1 und 2.2 des Polizeivollzugsdienstes konzipiert. Es richtet sich daher nach der polizeilichen Praxis und reduziert die theoretischen Grundlagen zu rechtswissenschaftlichem Detailwissen auf ein notwendiges Minimum. Denn im alltäglichen polizeilichen Handeln muss erkannt werden, welches Grundrecht von einer Maßnahme betroffen ist und ob diese Maßnahme, die immer einen Eingriff in bedeutende Grundrechte darstellt, am Gebot der Verhältnismäßigkeit ausgerichtet war. Prüfungen hingegen, ob die Rechtsgrundlage polizeilichen Handelns verfassungsgemäß war, spielen hier nur eine nachgeordnete Rolle. Daher werden in diesem Grundrechtslehrbuch der Grundrechtstatbestand aller polizeirelevanten Freiheits-, Gleichheits- und Justizgrundrechte sowie die Rechtsgüterabwägung des Übermaßverbots schwerpunktmäßig behandelt und anhand zahlreicher Beispielsfälle mit 14 Musterklausuren inklusive Lösungen veranschaulicht.

Wissenschaftliches Arbeiten bei der Polizei

Im Rahmen des modularisierten Diplomstudiengangs bei der Bundespolizei, bei Bachelorstudiengängen wie an den meisten Hochschulen oder Akademien für die Polizei sowie im Masterstudium, das beim zentralen Hochschulstudium für die Laufbahn des höheren Polizeivollzugsdienstes an der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) in Münster für alle Bundes- und Landespolizistinnen und -polizisten durchgeführt wird, fallen Abschlussarbeiten an.

Das Buch zeigt den Weg von der Themenfindung über die erfolgreiche Literaturrecherche mithilfe von Intranet und Internet sowie die Gestaltung von Gliederung, Fußnotenapparat, Zitiertechnik und Quellenangaben bis Hin zur Erstellung des Werks. Es verwendet dabei zur Veranschaulichung Schaubilder und Tabellen, die in dieser Neuauflage nochmals verbessert wurden. Außerdem erläutert das Buch die Kriterien für die Bewertung einer wissenschaftlichen Abschlussarbeit und hat auch ein Kapitel über den Vortrag von Referaten und die Präsentation von Diplomarbeiten sowie Bachelor- und Masterarbeiten aufgenommen. Ein weiteres Kapitel behandelt die wissenschaftliche Sprache und gibt entsprechend Formulierungshilfen.

Neu ist in dieser Auflage ferner ein weiteres Kapitel zur Zitierweise: Es soll den Leserinnen und Lesern vermitteln, was überhaupt in einer wissenschaftlichen Arbeit zitiert werden darf und wie die Zitierung im Literaturverzeichnis sowie in den Fußnoten auszusehen hat. Hierbei sind spezielle Quellen, mit denen die Polizei zu tun hat, wie etwa Rundschreiben, Erlasse, Dienstanweisungen etc. mitberücksichtigt. Der großzügig ausgestattete „Apparat“ im Anhang mit verschiedenen Verzeichnissen, insbesondere einem umfänglichen Literaturverzeichnis, einem Glossar der Fachbegriffe rund um die Bachelor-, Master- oder Diplomarbeit sowie dem ausführlichen Stichwortregister, soll die Möglichkeit erweitern, mit dem Buch zu arbeiten.

Politischer Extremismus 1: Formen und aktuelle Entwicklungen | Politischer Extremismus 2: Terrorismus und wehrhafte Demokratie

Die Studienbücher der „Blauen Reihe“ sind in der Regel als systematisch ein¬führende Lehrbücher konzipiert. Mit den hier vorgelegten beiden Sammelbänden wird dieser Grundsatz zugunsten einer „Reader-Konzeption“ durchbrochen. Das ergibt sich zum einen daraus, dass es kompakte und zuverlässige allgemeine Übersichtsdarstellungen zum politischen Extremismus längst gibt. Diese Einführungen haben jedoch zumeist den Nachteil, dass aktuelle und / oder spezielle Entwicklungen allenfalls am Rande thematisiert werden können. Auf der anderen Seite ist die Spezialliteratur schwer für Anfänger zu überblicken: ohne dass für Studienzwecke zugleich eine grundständige Orientierung gegeben wird, handelt es sich ja um Fachaufsätze, die auf eine mit der Materie bestens vertraute Leserschaft zielen. Die vorliegende Konzeption sucht daher einen neuen, „mittleren Weg“ zu ge¬hen, indem grundständige Informationen gekoppelt werden mit Darstellungen zu ausgewählten, speziellen und aktuellen Entwicklungen des politischen Ex¬tremismus. Als Herausgeber hoffen wir, damit ein Studienbuch vorzulegen, das direkt zur Lektüre einlädt, zugleich aber eine Frustration seitens der Stu¬dierenden – und damit ein rasches Beiseitelegen des Lehrbuchs – infolge von Überforderung vermeidet. Dabei zeigte sich schnell, dass mit dem Thema Terrorismus, auf das natürlich nicht verzichtet werden konnte, die ursprüng¬liche Absicht eines einzelnen Bands mit überschaubarem Umfang aufgege¬ben werden musste zugunsten der nun vorliegenden zweibändigen Aus¬gabe.

Der politische Extremismus bleibt eine der zentralen Herausforderungen plu¬ralistischer Demokratien. Voraussetzung für die Auseinandersetzung ist eine Bestandsaufnahme seiner Formen und aktuellen Entwicklungen. Im Band 1 werden daher behandelt: Struktur- und Definitionsmerkmale – Linksextremismus / Radikalismus – Rechtsextremismus – Islamistischer Extremismus – Sonderfall Scientology.

Im Bereich des politischen Extremismus bleibt der Terrorismus schon durch die Verbreitung von „Furcht und Schrecken“ eine der gefährlichsten Bedrohungen pluralistischer Demokratien. Voraussetzung für eine Bekämpfung ist nicht nur eine Bestandsaufnahme seiner Formen und aktuellen Entwicklungen, sondern auch die permanente Reflektion über die Veränderungen des empfindlichen Spannungsverhältnisses von Freiheit und Sicherheit im Rahmen der „wehrhaften Demokratie“ einer offenen Gesellschaft. Im Band 2 werden daher behandelt: Begriff und neue Formen des inter-/nationalen Terrorismus – Terrorismusbekämpfung I: zur Dialektik von Freiheit und Sicherheit – Terrorismusbekämpfung II: ausgewählte institutionelle Aspekte – Wehrhafte Demokratie.

Multiple-Choice-Verfahren für die Polizei

Das sog. Multiple-Choice-Verfahren („Ankreuztest“) stellt eine spezielle Variante der schriftlichen Wissensüberprüfung dar, die inzwischen Eingang in polizeiliche Studiengänge gefunden hat. Unabhängig von amtlichen Prüfungsvorgaben stellt das Multiple-Choice-Verfahren zudem generell ein geeignetes Mittel dar, um die eigene Fachkompetenz in bestimmten Bereichen ohne großen zeitlichen Aufwand selbst überprüfen zu können.

Insgesamt sind mehr als 160 teilweise sehr knifflige Fragen gestellt, die auch didaktische Ebenen der Intensitätsstufe 4 (= Bewerten, Beurteilen) erreichen können und mit unterschiedlich vielen Antwortoptionen ausgestattet sind. Die Fragen beziehen sich schwerpunktmäßig auf das Staats- und Verfassungsrecht, insbesondere Grundrechte, Völkerrecht, das Politische System der Europäischen Union, Politikwissenschaft mit Extremismus, Islamismus und Migration sowie Polizeipsychologie. Aber auch polizeilich relevante Nebengebiete wie etwa die Polizeipädagogik und die Technik wissenschaftlichen Arbeitens haben Berücksichtigung gefunden. Der zweite Teil des Werks enthält dann die erwarteten Lösungen.

Empirische Untersuchungen in Studien der Polizei: Ein Leitfaden für Experteninterviews und Fragebogenaktionen

Die Polizeistudiengänge sehen wegen der ohnehin schon breiten Fülle an Lernstoff in aller Regel keine Lehrveranstaltungen zu sozialwissenschaftlichen Forschungsmethoden vor. Da aber in wissenschaftlichen Abschlussarbeiten, welche die Studierenden als Bachelor-, Master- oder Diplomarbeit absolvieren müssen, mit zunehmenden Interesse inzwischen sehr häufig Experteninterviews und Fragebogenaktionen eingeplant werden, besteht ein Bedarf für ein Buch, in dem die Grundlagen dieser Forschungsmethoden möglichst kurz und knapp erläutert werden. Dies soll verhindern, dass der Einsatz solcher empirischer Untersuchungsmethoden laienhaft angelegt sind und dann letztlich keinen wissenschaftlichen Fortschritt erbringen.

Mit einer komprimierten Darstellung der wichtigsten Regeln im Sinne eines Leitfadens speziell für die Polizei soll ein Mindestmaß an Wissenschaftlichkeit bei Arbeiten mit Interview und/oder Fragebogen erreicht werden.